Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Fonds Soziales Wien arbeitet kontinuierlich daran, seine Webseiten im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF,  zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website wienzimmer.fsw.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Alternativtexte bei einigen Bildelementen nicht ausreichend oder fehlend

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility Evaluierung einer externen Beraterfirma von 7 Seiten der Website wienzimmer.fsw.at (05.12.2023, PDF 18 Seiten)

Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.07.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:

Per E-Mail an:
webcenter@fsw.at

Verantwortlich für diese Seite:

Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation
webcenter@fsw.at
Kontaktformular

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.